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Wettbewerbsregeln: "Weihnachtliche Mundhygiene mit ZENT®"

Teilnahmebedingungen für den Instagram-Wettbewerb mit dem Namen „Weihnachtliche Mundhygiene mit ZENT®“

§1 Allgemeine Bestimmungen
  1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ZENT sp. z o.o. mit Sitz in ul. Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, NIP: 8172214665, REGON: 527891301, eingetragen unter der Nummer KRS: 0001090270, im XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters der Hauptstadt Rzeszów, Stammkapitalhöhe - 5.000 PLN, im Folgenden „Veranstalter“ genannt. 
  2. Der Wettbewerb wird nach den in dieser Geschäftsordnung beschriebenen Grundsätzen in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts durchgeführt. 
  3. Der Wettbewerb beginnt am 17.12.2024 und endet am 20.12.2024 um 13:00 Uhr polnischer Zeit.
§2. Teilnehmer und Regeln des Wettbewerbs
  1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
  2. An dem Wettbewerb kann eine natürliche Person (Verbraucher im Sinne von Art. 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), im Folgenden Teilnehmer genannt, teilnehmen, die:
    1. hat die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelesen und deren Inhalt akzeptiert sowie ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs durch die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb gegeben; 
    2. ist volljährig und besitzt die volle Geschäftsfähigkeit;
    3. mit Zustelladresse im Gebiet der Republik Polen, 
    4. hat ein öffentliches Konto (Profil) auf Instagram, 
    5. führt die Wettbewerbsaufgabe aus. 
  3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann nur eine Person sein, die die in §2 Abs. 2 der Teilnahmebedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
  4. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Unternehmen und Mitarbeiter von Unternehmen, die dem Veranstalter im Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen Dienstleistungen bei der Organisation des Wettbewerbs erbringen, sowie die nächsten Familienangehörigen (Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen und Geschwister) der genannten Personen.
  1. Um am Wettbewerb teilzunehmen, führt der Teilnehmer während der Laufzeit die Wettbewerbsaufgabe aus. Die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe bedeutet, unter dem Wettbewerbsbeitrag, der im Instagram-Dienst unter der URL veröffentlicht ist, einen Beitrag zu posten: https://www.instagram.com/p/DDr7rIru1Dz/?utm_source=ig_web_copy_link Kommentar als Antwort auf die Frage: „Wie pflegst du die Mundhygiene während der Feiertage?“
  2. Am Wettbewerb nehmen nur Teilnehmer teil, die die Wettbewerbsaufgabe während der Wettbewerbsdauer ausführen. 
  3. Der Teilnehmer kann nur 1 (in Worten: einmal) am Wettbewerb teilnehmen. 
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eingereichte Wettbewerbsaufgaben, deren Autoren:   
a) sie handeln nicht in eigenem Namen, sondern durch Dritte, 
b) sie arbeiten mit fiktiven Konten/Profilen auf dem Instagram-Dienst;
c) erstellen fiktive Konten/Profiles auf Instagram; 
d) verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen des Instagram-Dienstes.
e) verwendeten im Wettbewerb eine allgemein als beleidigend anerkannte Sprache, pornografische Inhalte, Inhalte, die Hass aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft oder Religion fördern, oder diskriminierten soziale Gruppen, verletzten die Persönlichkeitsrechte von Personen oder Dritten oder des Veranstalters.
§ 3 Rechte an den erbrachten Wettbewerbsaufgaben
  1. Der Teilnehmer versichert, dass die erstellte Wettbewerbsaufgabe keine Rechte oder Güter des Veranstalters, von Personen und Dritten, insbesondere deren vermögensrechtliche und persönliche Urheberrechte sowie persönliche Rechte, verletzen wird. 
  2. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm an der erstellten Wettbewerbsaufgabe ausschließliche und uneingeschränkte Urheberrechte zustehen und dass die erstellte Wettbewerbsaufgabe nicht mit Rechten Dritter belastet ist und die Arbeit zuvor nicht veröffentlicht wurde. 
  3. Gemäß Art. 921 § 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs behält sich der Veranstalter mit der Vergabe des Preises das Recht vor, eine nicht ausschließliche Lizenz für die im Wettbewerb ausgezeichnete Wettbewerbsaufgabe ohne zeitliche und territoriale Beschränkungen zu erwerben, und der ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer (Gewinner) erteilt dem Veranstalter eine nicht ausschließliche Lizenz für die ausgezeichnete Wettbewerbsaufgabe auf den folgenden Nutzungsgebieten: 
    1. im Bereich der Vervielfältigung und Vervielfachung des Werks - Herstellung von Exemplaren des Werks mit einer bestimmten Technik, einschließlich Drucktechnik, Reprografietechnik, magnetischer Aufzeichnung und digitaler Technik;
    2. im Bereich des Verkehrs mit dem Original oder Exemplaren, auf denen das Werk fixiert ist - Inverkehrbringen, Verleih oder Vermietung des Originals oder der Exemplare;
    3. im Bereich der Verbreitung des Werks auf andere Weise als in Punkt b angegeben - öffentliche Aufführung, Ausstellung, Vorführung, Wiedergabe sowie Sendung und Weiterverbreitung, ebenso wie die öffentliche Zugänglichmachung des Werks derart, dass jeder an einem Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit darauf zugreifen kann, einschließlich der Speicherung des Werks im Computerspeicher sowie in Telekommunikations- und Informationsnetzen.
§4. Preise und Auswahl der Gewinner 
  1. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbs wird der Veranstalter eine Einzelkommission, im Folgenden als Wettbewerbskommission bezeichnet, einsetzen. Zu den Aufgaben der Wettbewerbskommission gehört die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs, die Entscheidung in allen Angelegenheiten, die den Wettbewerb betreffen, einschließlich der Auslegung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, sowie die Auswahl der Teilnehmer, denen Preise zuerkannt werden (im Folgenden: Gewinner). Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig, ohne dass dies das Recht des Teilnehmers auf Geltendmachung von Ansprüchen aus gesetzlichen Bestimmungen beeinträchtigt.
  2. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird die Wettbewerbsjury die von den Teilnehmern ausgeführten Wettbewerbsaufgaben bewerten und unter den Teilnehmern einen Gewinner auswählen, der nach Ansicht der Wettbewerbsjury die Wettbewerbsaufgabe am attraktivsten, originellsten und kreativsten erfüllt hat. 
  3. Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten folgende Preise:
Preis: ZENT™ Ultraschallreiniger
  1. Preise sind gemäß Art. 21 Abs. 1 Nr. 68 des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit. 
  2. Die Kommission wird die Auswahl der Gewinner spätestens am 20.12.2024
  3. Die Gewinner des Wettbewerbs werden über den Erhalt des Preises informiert, indem eine Liste der Gewinner mit den Namen der Profile (Konten) im Profil des Veranstalters auf dem Instagram-Dienst @zentcarepolska in der Story sowie in der Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags veröffentlicht wird, spätestens am 21.12.2024.
  4. Die Gewinnbenachrichtigung im Wettbewerb wird den Gewinnern in einer privaten Nachricht auf Instagram zugesandt.
  5. Bedingung für den Erhalt des Preises ist die Übermittlung durch den Gewinner an den Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Versendung der E-Mail durch den Veranstalter an die Adresse kontakt@zentcare.pl notwendigen Informationen zur Übermittlung des Preises, insbesondere: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse sowie Korrespondenzadresse im Gebiet der Republik Polen. 
  6. Falls der Gewinner die für die Übergabe des Preises erforderlichen Daten nicht fristgerecht und gemäß den in Absatz 7 genannten Bedingungen übermittelt, wählt die Wettbewerbsjury einen weiteren Teilnehmer aus, der den betreffenden Preis erhält.
  7. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtübergabe des Preises an den Teilnehmer, wenn die Unmöglichkeit der Übergabe des Preises ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass der Teilnehmer die für die Zustellung des Preises erforderlichen Daten nicht angegeben hat oder falsche oder nicht den Bestimmungen entsprechende Daten angegeben hat.
  8. Jeder Preis wird einmalig vom Veranstalter an die vom Gewinner angegebene Adresse im Gebiet der Republik Polen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt aller vom Gewinner als Antwort auf die Benachrichtigung über den zugewiesenen Preis übermittelten Versanddaten versandt.
  9. Der Stifter der Preise ist der Veranstalter. 
  10. Der Gewinner kann die Rechte an dem verliehenen Preis nicht auf eine dritte Person übertragen. 
  11. Der Gewinner hat die Möglichkeit, auf das ihm zuerkannte Preisrecht zu verzichten, indem er dem Veranstalter eine entsprechende schriftliche Erklärung abgibt.
  12. Im Wettbewerb kann der Preis nur einmal gewonnen werden.
  13. Der Preis wird dem Teilnehmer auf Kosten des Veranstalters zugesandt. 
  14. Der Teilnehmer hat kein Recht, die Umwandlung des Preises in einen Geldpreis zu verlangen.
§5. Persönliche Daten
  1. Der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist der Veranstalter. Der Kontakt mit dem Veranstalter ist schriftlich an die Korrespondenzadresse ZENT sp. z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec sowie per E-Mail an kontakt@zentcare.pl möglich.
  2. Die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO, die Einwilligung der Teilnehmer an der Teilnahme am Wettbewerb, sowie Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f, d.h. das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Reklamationen und der Geltendmachung von Ansprüchen.
  3. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden im Umfang und zum Zweck verarbeitet, die für die Durchführung des Wettbewerbs, die Ermittlung der Gewinner, die Bearbeitung eventueller Reklamationen und im Falle der Gewinner auch für die Benachrichtigung über die Preisverleihung sowie die Ausgabe des Preises erforderlich sind.
  4. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, stellt jedoch eine Voraussetzung für die Vergabe der Preise an die Gewinner oder für die Einreichung von Reklamationen im Bereich der Identifikations- und Adressdaten dar. 
  5. Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf etwaiger Ansprüche oder dem Erlöschen der Aufbewahrungspflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht länger als 5 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb durchgeführt wurde.
  6. Der Veranstalter erfüllt die Rechte der betroffenen Personen, d.h. das Recht auf Zugang zu den Inhalten ihrer Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  7. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Einwilligung hat der Teilnehmer das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgte. Der Widerruf der Einwilligung erfordert eine elektronische Mitteilung an die E-Mail-Adresse kontakt@zentcare.pl
  8. Empfänger der Daten sind: Unternehmen, die Hosting-Dienste, Postdienste erbringen, Unternehmen, mit denen der Veranstalter im Rahmen von Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen zusammenarbeitet, öffentliche Behörden auf Grundlage und im Rahmen des Gesetzes, insbesondere wie die KAS, Strafverfolgungsbehörden. 
  9. Personenbezogene Daten werden nicht automatisch verarbeitet und nicht profiliert. 
§ 6. Reklamationen
  1. Die Teilnehmer des Wettbewerbs haben das Recht, eine schriftliche Beschwerde mit dem Vermerk "Weihnachtliche Mundhygiene mit ZENT®" an die E-Mail-Adresse  E-Mail kontakt@zentcare.pl oder an die Postanschrift des Veranstalters ZENT sp. z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, die mit dem Ablauf des Wettbewerbs während seiner Dauer sowie bis zu 14 Tage nach Beendigung des Wettbewerbs zusammenhängt, einzureichen.
  2. Das Schreiben mit der Reklamation sollte den Vor- und Nachnamen des Teilnehmers sowie die Korrespondenzadresse enthalten, an die die Antwort auf die Reklamation gesendet wird.
  3. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen auf die Reklamation mit einem Einschreiben an die in dem Reklamationsschreiben angegebene Adresse antworten.
  4. Die negative Entscheidung des Veranstalters über die Reklamation des Teilnehmers schließt das Recht des Teilnehmers nicht aus, Ansprüche geltend zu machen, die ihm aufgrund der allgemein geltenden Rechtsvorschriften zustehen, einschließlich des Rechtswegs vor Gericht.
§7. Schlussbestimmungen und technische Informationen.
  1. Die Geschäftsbedingungen treten am 17.12.2024 in Kraft
  2. Der Wettbewerb ist keine Werbelotterie im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über Glücksspiele und Wetten vom 29.07.1992 (Amtsblatt 2004, Nr. 4, Pos. 27, mit späteren Änderungen) und unterliegt nicht den in dem genannten Gesetz und den zugehörigen Durchführungsverordnungen enthaltenen Regeln.
  3. Der Veranstalter des Wettbewerbs übernimmt keine Verantwortung für die Unmöglichkeit, dass ein potenzieller Teilnehmer die ausgeführte Wettbewerbsaufgabe aus Gründen, die ausschließlich beim Teilnehmer liegen, einreicht.
  4. Die Wettbewerbsordnung ist während der Laufzeit des Wettbewerbs über das öffentliche Telekommunikationsnetz Internet unter der URL-Adresse verfügbar: https://www.instagram.com/p/DDr7rIru1Dz/?utm_source=ig_web_copy_link und am Sitz des Veranstalters.
  5. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs entstehen können, einvernehmlich beizulegen. 
  6. Das zuständige Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Dieser Wettbewerb wird in keiner Weise von Instagram organisiert, gesponsert, durchgeführt oder unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Instagram. 
  8. Der allein für die Durchführung des Wettbewerbs verantwortliche Veranstalter ist der Organisator, und die Teilnehmer stimmen zu, Instagram von jeglicher Haftung freizustellen, die im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs entstehen könnte.  
  9. Die Änderung der Geschäftsordnung erfordert die Veröffentlichung und die Information der Teilnehmer über die vom Veranstalter vorgenommenen Änderungen. Änderungen können ausschließlich aus Gründen der Anpassung der Geschäftsordnung an die geltenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen werden.